Frequenzkontrolle
Falls der Entscheid gefallen ist, dass es bei einem Patienten nicht Sinn macht, den Sinusrhythmus wiederherzustellen, sondern das Vorhofflimmern dauerhaft akzeptiert wird, so steht die Kontrolle der Herzfrequenz im Vordergrund. Dies bedeutet, dass eine Therapie durchgeführt wird, bei der verhindert wird, dass die Herzfrequenz über längere Zeit zu hoch ist, da bekannt ist, dass dies zu einer Verschlechterung der Pumpfunktion des Herzens führen kann (Tachykardiomyopathie).
2 Methoden zur Frequenzkontrolle:
1. Medikamente
Einerseits kann die Herzfrequenz medikamentös gebremst werden. Dabei werden Medikamente eingesetzt, welche die AV-Ueberleitung (zwischen Vorhof und Kammer) verlangsamen. Dies sind vor allem Betablocker und Calciumantagonisten. Seltener wird auch Digoxin eingesetzt. Die Güte der Frequenzkontrolle wird in einem 24-Stunden-EKG beurteilt.
2. AV-Knoten-Ablation und Schrittmacherimplantation
Falls die Herzfrequenz mit medikamentösen Massnahmen nicht kontrolliert werden kann, besteht die Möglichkeit einer interventionellen Durchtrennung der AV-Ueberleitung mit der Katheterablation mittels Radiofrequenzenergie. Der Katheter wird dabei über eine Leistenvene eingeführt und zum Herzen vorgeschoben, um dann die Ablation durchführen zu können. Dabei wird das Vorhofflimmern nicht beseitigt, sondern die schnelle Ueberleitung auf die Kammer verhindert. Durch den durch die Ablation verursachten kompletten AV-Block ist jedoch die Implantation eines Herzschrittmachers erforderlich. Der Vorteil dieser Therapieoption ist die hohe Erfolgsrate von um 99%, ein Nachteil ist die lebenslange Abhängigkeit von einem Herzschrittmacher, da der AV-Block nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.